Mönert & Recker

Kompetenzen

Um die vielfältigen Hürden auf dem Weg zu einer erfolgreichen Insolvenzverwaltung und Restrukturierungsberatung zu nehmen, bedarf es Geschick und Fachkompetenz. Neben den juristischen Kenntnissen bietet das eingespielte Team unserer Kanzlei interdisziplinäres Know-how, um die Ansprüche, Wünsche und Forderungen aller Beteiligten ganzheitlich zu managen.

Unternehmensinsolvenzen
Wir wickeln sowohl kleinere Insolvenzverfahren als auch Insolvenzverfahren mittelständischer Unternehmen bis zu 200 Arbeitnehmern ab - immer mit dem Ziel der Substanzerhaltung und Restrukturierung. Hierzu werden im wesentlichen Unternehmen, aber auch Einmannbetriebe, im Insolvenzverfahren teilweise über längere Zeiträume fortgeführt und restrukturiert, um sie dann mit einem tragfähigen Konzept zu veräußern.

Privatinsolvenzen/Verbraucherinsolvenzen
Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die Bearbeitung von Privat- und Verbraucherinsolvenzen. Hier liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit zunächst in der Eruierung und Realisierung von Vermögenswerten, die von den Schuldnern übersehen wurden oder diesen selbst nicht (mehr) bekannt waren.
Die Mitwirkungspflichten der Schuldner werden abgefordert und überwacht.
Desweiteren werden wir zu Treuhänderinnen gem. § 292 InsO im Rahmen der Restschuldbefreiungsverfahren bestellt. Außergerichtliche Beratungen werden in diesem Bereich nicht durchgeführt. Insbesondere werden keine außergerichtlichen Schuldenbereinigungspläne erstellt und Insolvenzanträge gestellt.

Restrukturierungsberatung
Restrukturierungsberatung beschränkt sich nicht nur auf die Beratung an sich, sondern wird auf Wunsch der Mandanten auch aktiv begleitet und umgesetzt unter Berücksichtigung der Vorschriften des Arbeitsrechtes sowie der Vorschriften der Insolvenzordnung, insbesondere auch der Vorschriften über die Insolvenzverschleppung, der Haftungsansprüche gegenüber organschaftlichen Vertretern u.v.m.